Heute um 11 Uhr war der Gerichtsvollzieher hier mit einem Mitglied des Vereins Tiere in Not Ennepetal, Frau Lampe. Da Gretchen nicht hier weg wollte und wir uns weigerten sie dieser "Tierschützerin" rauszubringen,haben wir sie der WG verwiesen blieb nur noch für dem Gerichtsvollzieher die möglichkeit die Polizei/Hundestaffel zu rufen. Dies wollten wir aber unserer geliebten Gretchen ersparen und brachten sie vor die Tür. Sie wimmerte elendig als sie uns weggenommen wurde.
Gretchen hat sich an den Beinen von meiner Frau versteckt.
Für ein Gespräch war Frau Lampe vom Verein Tiere in Not Ennepetal nicht bereit! Sie zog es vor wegzulaufen!
Oben kann man die Tierschutzarbeit des Vereins Tiere in Not Ennepetal in Bildern sehen!!
Hier ein Bericht von RTL Punkt 12 von 2007 als Gretchen zu uns kam...
(Info:etwas weiter hinten)
In kürze stellen wir das Urteil des Landgerichts Essen hier ein!
Der Vergleichsvorschlag des Landgerichts Essen und das Schreiben der Gegenpartei! Ich habe den Vergleich zugestimmt!
Das Schreiben des Rechtsanwalts des Vereins hierzu.
Das Urteil:
Ich habe lange überlegt ob ich mich äußern soll oder nicht.
Da viele meinen das es auf Grund eines Streits zwischen zwei Vereinen zu dieser katastrophe kam möchte ich mal ein wenig Schildern wie es dazu kam. Es ist NICHT richtig das es einen Streit zwischen 2 Vereinen gab. Dieses war ein PRIVATER Streit.Natürlich hätten wir sofort bei Vertragsabschluss eine Versicherung machen können, das war unser Fehler, das ist unbestreitbar. Wir haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und diese wurde nicht als ausreichend anerkannt. Wir haben dann noch eine abgeschlossen nur für Gretchen aber das hat auch nicht gereicht, es wurde nicht annerkannt. Selbst die Richter beim LG sagten das ein Beagle kein Kampfhund ist und man die Kirche mal im Dorf lassen soll. Was hätten wir denn noch tun sollen?
Gretchen kam zu uns direkt aus dem Labor. Verängstigt, eingeschüchter und absolut unsozial. Wir haben aus ihr einen "normalen" lebenslustigen Hund gemacht dem es an nichts fehlte. Sie wurde aus ihrem zuhause gerissen weil es Menschen gibt denen NICHT das Wohl der Tiere am Herzen liegt, sondern nur die Rache treibt.
Es ist noch zu erwähnen das wir von diesem Verein sogar zwei Hunde hatten und alles in bester Ordnung war solange wir nach der Pfeiffe des Vereins gesprungen sind. Es war so das mindestens einmal die Woche Vertreter des Vereins bei uns zum Kaffeetrinken waren. Da hat niemand nach irgendetwas gefragt. Wir haben Pflegehunde von denen gehabt usw. ! Da war alles gut. Dann gab es Streit PRIVAT und dann wurde gesucht wie man uns denn Schaden kann und Hoppala da gab es eine Versicherung die aber wohl nicht ausreichend war. Nun ging es vor Gericht und Gretchen wurde von einem Gerichtsvollzieher unter dem Tisch rausgezogen. Sie wusste nicht wie ihr geschah und suchte bei mir Schutz den ich ihr nicht geben konnte.
Aus gekränkter Eitelkeit wird eine Hundeseele gequält. Einem siebenjährigen Kind der Hund weggenommen. Innerhalb von vier Wochen musste unser Sohn es ertragen zwei geliebte Hunde zu verlieren.Er versteht die Welt nicht mehr und verliert den Glauben an das Gute.
Warum musste alles soweit kommen? Wir haben Fehler gemacht das ist wahr aber jeder in dieser Sache hat Fehler gemacht. Wir haben versucht diese Fehler wieder gut zu machen, wir wollten jeden Vergleich annehmen aber nichts hat gefruchtet.
Ich hoffe immer noch das es zum Wohle von Gretchen und unserem Sohn zu einem guten Ende kommt und unser Gretchen wieder in IHRE Familie darf.
Ein neuestes Urteil des Landesgerichtes Essen zeigt mal wieder, das nicht alle Verträge die „für“ ein Tier geschlossen werden, auch bei einem Rechtsstreit Bestand haben.
Der Fall:
Ein Tierschutzverein klagte auf Herausgabe von 2 vermittelten Hunden,ehemalige Beagle aus dem Versuchslabor und zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,-€, mit der Begründung, dass die bestehende Haftpflichtversicherung für das Tier nicht ausreichend sei und der Verein dementsprechend für Schäden haften müsse.
In erster Instanz beim Amtsgericht Essen-Steele wurde zugunsten des Klägers entschieden und verlangte die Herausgabe der Tiere sowie die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe und die Übernahme der Gerichtskosten.
Dies war für den Beklagten nicht haltbar, so legte er Rechtsmittel ein und bekam in dieser Woche beim Landgericht Essen recht.
Die Begründung:
Zum einen ist die Höhe der Vertragsstrafe vollkommen überzogen zum anderen haftet auch hier in diesem Fall immer der Halter des Hundes und nicht der Verein.
Auch wenn der Verein wie hier sogenannte "Leasingverträge" mit den Übernehmern schließt, in denen steht, dass der Übernehmer niemals Eigentümer des Tieres sein wird.
Hinzu kommt das der Verein jetzt die nicht geringen Gerichtskosten in Höhe von knapp 1.400,-€ zu tragen hat, die sicherlich dem Tierschutz besser gedient hätten.
Unsere Bitte:
Bitte achten Sie genau darauf was Sie unterschreiben!
Lassen sie sich nicht von ihrer Freude, ein Tier gefunden zu haben das sie ins Herz geschlossen haben, blenden!
In unseren Verträgen zum Eigentum der Tiere steht beispielsweise, dass das Tier nach 6 Monaten in das Eigentum des Übernehmers übergeht. Der Halter aber dennoch verspflichtet ist, das Tier an uns zurück zu geben wenn eine Haltung, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr möglich ist.